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So stiften und spenden Sie richtig


Was ist der Unterschied zwischen Stiften und Spenden?
Stiften bezeichnet stets eine Zuwendung in das Stiftungskapital, das "ewige" Förderungen des Stiftungszwecks aus Kapitalerträgen ermöglicht, also eine weitsichtig zukunftsgerichtete und dauerhafte Förderung! Insbesondere testamentarisch verfügte Zuwendungen oder von Erben veranlasste Zustiftungen ermöglichen einen zeitlich unbefristeten Förder-Einsatz von Kapitalerträgen im Sinne des Stifters auch über Generationen hinweg.

Spenden sind Geldmittel, die nicht dem Stiftungskapital zugeschlagen werden, sondern relativ kurzfristig direkt dem Stiftungszweck dienenden Aktivitäten zugeführt werden, meist eigenen oder von der Stiftung geförderten Projekten. Oft spezifizieren Spender bereits genau den gewünschten Verwendungszweck, von dem die Stiftung dann kaum abweichen darf.

Werden Sie Stifter!
Die langfristige Erhaltung von Kulturwerten wie sie auch wichtige Zeugen der Bahngeschichte darstellen, erfordert langfristige Förderung, genau darauf sind Stiftungen wie die SndB ausgerichtet!

Ihre Zustiftung in das Vermögen der SndB entfaltet deshalb eine dauerhafte Wirkung. Schon ab 1000 € bietet die SndB Ihnen den Eintrag in die Stifterliste und damit lebenslange Mitgliedschaft im Kuratorium der Stiftung an! Unsere nachfolgenden Kontodaten bei der Sparda-Bank West haben wir so gestaltet, dass sie problemlos und ohne sich zu verschreiben z. B. in die Eingabefelder des Online-Banking kopiert werden können:

Kontonummer: 205246270 Bankleitzahl: 33060592
BIC: GENODED1SPW IBAN: DE88330605920205246270
Verwendungszweck: Zustiftung SndB

Für eine Zuwendungsbescheinigung für Ihr Finanzamt teilen Sie uns bitte unbedingt ihre Anschrift per E-Mail mit, da die Banken diese Information nicht mehr übertragen!

Treffen Sie Vorsorge!
Niemand denkt wohl gerne daran, dass das Leben endlich ist, aber z. B. ein schwerer Unfall kann jeden völlig unerwartet treffen! Mit einem Testament sollte man also nicht lange warten, sondern regeln, was mit dem Nachlass geschehen soll. Besonders wenn allenfalls entfernte Verwandte vorhanden sind oder man keine guten Beziehungen zu den Erben hat, bietet es sich an, eine Stiftung wie die SndB testamentarisch zu berücksichtigen. Gemeinnützige Stiftungen können Erbschaften unbegrenzt steuerfrei in ihr Stiftungsvermögen übernehmen. Wenn Sie es noch nicht getan haben, fertigen Sie am besten noch heute ein Testament. Ein leicht auffindbares, handschriftliches Dokument, mit "Testament" überschrieben und mit Namen, Geburtsdatum/-Ort und Unterschrift versehen, reicht in der Regel aus und ist zumindest besser als gar nichts. Sicherer kann es aber sein, sich rechtlich beraten zu lassen und das Testament sicher zu hinterlegen.

Auch als Erbe kann man geerbtes Vermögen unbegrenzt steuerfrei einer gemeinnützigen Stiftung wie der SndB zukommen lassen.

Selbst zu Lebzeiten kann es vorteilhaft sein, z. B. Haus oder Eigentumswohnung einer gemeinnützigen Stiftung gegen ein Nießbrauchsrecht zu übertragen. Damit ist die weitere Nutzung wie als Eigentümer bis zum Lebensende gewährleistet, aber der Gesamtwert kann über viele Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich zu den Vorteilen des Stiftens steuerlich beraten!

Firmenimage
Auch für Firmen wird es immer wichtiger, sich sozial zu engagieren um ein positives Bild in der Öffentlichkeit zu besitzen. Das kann natürlich auch durch finanzielle Förderung von Stiftungen oder Museen geschehen, wobei gleichzeitig Steuern gespart werden können. Zwar wird die Schifffahrt in Hamburg gleich in mehreren Museen gewürdigt, Bahnen sind aber kaum vertreten, so dass gerade hierzu weiteres freiwilliges Engagement wünschenswert ist. Die SndB steht bereit!

Ihre Spende ist wichtig!
Freiwillige unbezahlte Arbeitsleistung und freiwillig gezahltes Geld sind die Grundlagen für ein gemeinnütziges Museum. Während Zeit und Wege freiwillige Mitarbeit behindern können, ist finanzielle Unterstützung davon unabhängig und somit für viele einfacher zu leisten. Geld und Arbeitsleistung in Museumsfahrzeuge zu investieren, ist erst dann sinnvoll, wenn sie auch witterungsgeschützt untergebracht werden können. Vorrangiges Ziel von SndB und VVM ist deshalb der Dach-und Fahrzeughallenbau, der aber allein für Materialkäufe viel Geld erfordert. Die seit Anfang 2011 im Genehmigungsverfahren befindliche Hallenplanung für das Eisenbahnmuseum Lokschuppen Aumühle wird zur Realisierung etwa 150.000 € benötigen, die weitgehend aus Spenden aufgebracht werden müssen. Selbst wenn Zuschüsse möglich sein könnten, erfordern diese einen hohen Eigenleistungsanteil. Etwa 250 m Gleis sollen unter Dach kommen, das voraussichtlich nicht nur alle Loks, sondern zumindest den Wechselstrom S-Bahnzug 1624a/b, den Eilzugwagen 33621, das Lehrstellwerk und den Gleichstrom S-Bahnwagen 471 401 und wohl auch den MAN-Schienenbus VT 2.09 neben weiteren Fahrzeugen schützen wird. Denkbar ist auch die geschützte Unterbringung von Feldbahnfahrzeugen. Näheres zum Dachbau finden Sie unter dem Menüpunkt Geförderte Projekte / Hallenbau.

Zur Vermeidung von zusätzlichen Buchungs- und Verwaltungskosten bitten SndB und VVM gemeinsam, Spenden für den Dachbau direkt an das VVM Eisenbahnmuseum Lokschuppen Aumühle einzuzahlen, hierzu bietet sich die Spendenseite des Museums an (externer Link, Seite in neuem Browserfenster).

Wir danken herzlich für jede Spende oder Zustiftung!
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Nutzen Sie möglichst die Mail-Kontakte. Beachten Sie bitte auch unsere Seite "Steuervorteile"!